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Bürgschafts- ABC

A

Ablösung
Als Ablösung bezeichnet man den Austausch von Bürgschaften (Bankavalen) der Hausbank beim Auftraggeber durch Bürgschaften des Versicherers, um den Avalrahmen bei der Bank zu entlasten. Es gibt verschiedene Ablöseverfahren. Die Wahl richtet sich nach der Intention des Bürgschaftsnehmers.

Abnahme
Bei Abschluss der vertraglichen Arbeiten erfolgt eine Abnahme des Objektes durch ein Abnahmeprotokoll, in dem der mangelfreie Zustand des Objektes bestätigt oder ein Mängelprotokoll erstellt wird.

Abtretung
Die Abtretung dient als Sicherheit für einen Bürgschaftskredit und kann ein Festgeldkonto, eine Lebensversicherung oder ein Wertpapierdepot (oder Investmentfond) beinhalten. 

Anspruchsteller
Der Anspruchsteller ist im rechtlichen Verhältnis der Bürgschaftsgläubiger, also im Regelfall der Auftraggeber beim Werkvertrag.

Antrag zum Bürgschaftskredit
Der Antrag ist eine gegengezeichnete Willenserklärung des potentiellen Bürgschaftsnehmers, mit vorgegebnen Konditionen und Bedingungen, zur Annahme durch den künftige Bürgschaftsgeber (Kautionsversicherung).

Antragsverfahren
Nach Eingang des Antrags erfolgt die Bonitätsprüfung mit anschließender Entscheidung zum Vertragsabschluss. Das Verfahren kann von 3 bis zu 14 Werkstagen dauern. 

Anzahlungsbürgschaft (ANZ)
Die Anzahlungsbürgschaft kann als Sicherheit für den Auftraggeber für die geleistete Vorauszahlung an den Auftragnehmer gesehen werden.

(Bürgschaften für Arbeitsgemeinschaften) Arge-Bürgschaften

Größere Bauaufträge werden oft in einer Arbeitsgemeinschaft (Arge) durchgeführt. Für die beteiligten Baugesellschaften bergen Argen besondere Risiken in sich. Die Bürgschaftsversicherer kommen diesem besonderen Bedarf nach, in dem sie eine Arge-Bürgschaft zur Verfügung stellen. Hierzu gehört auch die interne Absicherung der Arbeitsgemeinschafts-Partner untereinander.

Ausbuchung
Die Ausbuchung von Bürgschaften (Obligoentlastung) erfolgt nach Rückgabe der Bürgschaft oder Vorlage einer Enthaftungserklärung des Bürgschaftsgläubigers (Auftraggeber).

Ausfallbürgschaft
Sind Bankbürgschaften und vollwertige Kreditsicherheiten für Banken, Sparkassen und anderen Finanzierungsinstitute vollwertige Kreditsicherheiten. Sie sind im Interesse der Mittelstandförderung von der Bundesrepublik und den jeweiligen Ländern teilweise rückverbürgt.

Ausführungsbürgschaft (VE)
Die Ausführungsbürgschaft ist eine Sicherheit für vertragsgemäße Ausführung des Auftrags.

Ausbuchung
Entlastung des Bürgschaftsobligos, erfolgt nach Rückgabe der Bürgschaft oder Vorlage einer Enthaftungserklärung des Bürgschaftsgläubigers.

Ausschöpfung des Limits
Der gewährte Bürgschaftskredit wurde prozentual in gewisser Höhe in Anspruch genommen.

Avalkredit
Ist ein anderer Name für einen  Bürgschaftskredit bei Banken.

B

Bauvertrag
Ein Bauvertrag ist ein gegenseitiger Vertrag, durch den der Unternehmer (Auftragnehmer) zur Herstellung eines Werks und der Besteller (Auftraggeber) zur Bezahlung der vereinbarten Vergütung (Werklohn) verpflichtet werden.

Bankgarantie
Eine Bankgarantie z.B. der Hausbank oder der Bürgschaftsbank kann als Sicherheit für einen Bürgschaftskredit beantragt werden. Die Haftung ist durch eine angesetzte Höchstsumme begrenzt.

Befristete Bürgschaft
Diese Form der Bürgschaft hat ein festes Ablaufdatum. Sie wird aus dem Obligo ohne Rückgabe der Bürgschaft ausgebucht.

Bietungsbürgschaft
Eine Bietungsbürgschaft dient als Sicherheit für die Einhaltung der Angebots-konditionen im Falle der Auftragserteilung.

Bürge
Der Verpflichtete au seinem Bürgschaftsvertrag ist der Bürge. Der Bürge hat für die Verbindlichkeiten des Schuldners gegenüber dem Gläubiger einzustehen, so geregelt im § 765 BGB.

Bürgschaftsbank
Eine Bürgschaftsbank ist ein Kreditinstitut nach dem §1 des Kreditwesengesetzes (KWG). Bürgschaftsbanken unterstützen den Mittelstand, indem sie Ausfallbürgschaften für kurz-, mittel- und langfristige Kredite aller Art zur Verfügung stellen. Kapitalgeber sind die jeweiligen Bundesländer und deren Kreditinstitute. 

Bürgschaftsbanken übernehmen auch Garantien für Kapitalbeteiligungen, damit die Eigenkapitalbasis im gewerblichen Unternehmen gestärkt werden kann.

Bürgschaftslimit
Das Limit ist die Höhe des vereinbarten Bürgschaftsrahmens auf einen gewissen Zeitraum. Innerhalb dieses Limits kann der Bürgschaftsnehmer Bürgschaften anfordern.

Bürgschaftssublimit
Im Bürgschaftsrahmen vereinbarte Sublimite sind in der Höhe vorgegebenen Bürgschaftsarten. Bis zu diesem bestimmten Sublimit kann der Bürgschaftsnehmer seinen bedarf bezüglich einer bestimmten Bürgschaftsform (z.B. Vertragserfüllungs-bürgschaften) befriedigen.

Bürgschaftsobligo
Das Bürgschaftsobligo beschreibt die aktuelle Ausschöpfung des Bürgschaftslimits. Das Obligo ist also der Gesamtbetrag aller ausgestellten, aktiven Bürgschaften innerhalb des Bürgschaftslimits. Das Bürgschaftsobligo beinhaltet jedoch nur die noch nicht ausgebucht oder abgelaufen Bürgschaften. Ist das Bürgschaftslimit ausgeschöpft, können keine weiteren Bürgschaften beantragt werden bis das Limit nicht mehr ausgeschöpft ist und das Obligo, beispielsweise durch das Auslaufen einer Bürgschaft, gesenkt oder der Bürgschaftsrahmen erhöht wurde.

Bürgschaftssumme
Die Bürgschaftssumme ist der in der Bürgschaftsurkunde vereinbarte  Betrag der Zahlungsverpflichtung.

E

EFB-Sich-Formulare
Sind Bürgschaftssondertexte, die von der öffentlichen Hand als Auftraggeber vorgegeben werden.


Einzelstück
Als Einzelstück oder maximale Einzelgröße wird die maximale Einzelbürgschaftssumme pro Bauvorhaben bezeichnet. Bürgschaften werden auf einen bestimmten Betrag ausgestellt. Damit wird das Risiko für den Bürgen der Höhe nach begrenzt. Die Bürgschaftssumme umfasst Zinsen, Kosten und Schadenersatz.

Enthaftungserklärung
Ist eine formlose oder auch schriftliche Erklärung des Bürgschaftsgläubigers, den Bürgen aus einer bestimmten Bürgschaft nicht mehr in Anspruch zu nehmen.

F

Faksimile-Unterschrift
Maschinell erstellte Unterschrift nach einer handschriftlichen Vorlage.

Festgeldabtretung
= Abtretung (siehe oben).

Finanzbürgschaft
Eine Bürgschaft, die der Absicherung einer Verpflichtung zur Zahlung eines Geldbetrags dient (Kaufvertrag).

G

Garantie
Selbständiges, nicht formgebundenes Zahlungsversprechen, das nicht vom Bestehen einer vertraglichen Verpflichtung abhängig ist. Wird auch als Garantieerklärung bezeichnet.

Gewährleistungsbürgschaft (MGL)
Wenn die Arbeiten ausgeführt und abgenommen sind beginnt die Gewährleistungsphase. Die Abnahme erfolgt durch ein Abnahmeprotokoll. Die Laufzeit dieser Bürgschaften, die auch als Mängelgewährleistungsbürgschaften bezeichnet werden, sind nach VOB 2 Jahre und nach BGB 5 Jahre. Die Bürgschaftshöhe (Sicherheitseinbehalt des Auftraggebers) beträgt in der Regel zwischen 3% und 5% der Auftragssumme.

Gläubiger
Ein Anspruch auf Leistung oder Zahlung steht dem Gläubiger aus dem Bürgschaftsvertrag heraus zu.

Globalbürgschaft
Eine Globalbürgschaft oder auch Pauschalbürgschaft dient dem Auftraggeber (Bürgschaftsgläubiger) zur Absicherung mehrerer Werkverträge. 

Guarantee-Broker
Ein Guarantee-Broker oder Fachmakler vermittelt für seine Kunden Bürgschaftskredite. Er ist als Spezialist ein externer Berater in jeglicher Phase der Kundenbeziehung. Er handelt ausschließlich zum Wohle und zu Gunsten seines Kunden.

H

Hauptschuldner
Der Hauptschuldner ist der Auftragnehmer im Hauptschuldverhältnis, an den sich der Bürge wendet, nach dem er gegenüber dem Auftraggeber seiner Zahlungsverpflichtung nachgekommen ist (Inanspruchnahme).

Hauptschuldverhältnis
Das Vertragsverhältnis zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer ist durch die Bürgschaftsübernahme eines Dritten, dem Bürgen, gekennzeichnet. 

Höchstbetragsbürgschaft
Höchstbetragsbürgschaften werden auf einen bestimmten Betrag ausgestellt, um das Risiko für den Bürgen zu begrenzen. Die Bürgschaftssumme umfasst damit auch alle Zinsen, Kosten und Schadenersatzansprüche.

I

Inanspruchnahme einer Bürgschaft
Wird als die Aufforderung des Bürgschaftsgläubigers an den Bürgen, Zahlung aus der Bürgschaft zu leisten, bezeichnet.

Insolvenz
Bezeichnet die Zahlungsunfähigkeit im Sinne der Insolvenzordnung.


Insolvenzverwalter
Der vom Insolvenzgericht eingesetzte Verwalter, der über das Vermögen des zahlungsunfähigen Unternehmens verfügen kann. 

K

Kautionsversicherung
Als Kautionsversicherung bezeichnet man einen Geschäftsbereich eines Kreditversicherers oder einer Versicherungsgruppe, bei dem Bürgschaftskredite vergeben werden.

Kreditwesen-Gesetz (KWG)
Nach den gesetzlichen Richtlinien des Kreditwesen-Gesetzes müssen sich Banken und bankenähnliche Institute, wie Leasinggesellschaften oder Factoring-Gesellschaften, uneingeschränkt richten, wenn es um die Vergabe von Krediten geht. Kautionsversicherungen können sich bei ihrer Kreditvergabe (interne Vorgaben) nach dem KWG richten. 

Kredizusage 
Ist die Zusage zum Vertagswerk zur Bürgschaftskreditgewährung durch den Bürgschaftsgeber (Kreditgeber), was es gilt vom künftige Bürgschaft-nehmer gegenzuzeichnen. Erst mit der Gegenzeichnung und dem ersten Abruf ist der Vertag für beide Seiten verbindlich.

L

Limit
Siehe hierzu Bürgschaftslimit.

M

Mängelgewährleistungsbürgschaft
Siehe oben Gewährleistungsbürgschaft

N

Normbürgschaft
Normbürgschaften sind unbefristete Blankourkunden als Gewährleistungsbürgschaft, die bei Bedarf vom Unternehmen (Auftragnehmer) selbst ausgefüllt und direkt an den Auftraggeber weitergegeben werden. Die Rückforderung entfällt, die Urkunden werden nach Ablauf von 5 Jahren automatisch ausgebucht. Meistens handelt es sich um geringe Einzelgrößen bis zu 20 000 EUR.

O

Obligo
Als Obligo bezeichnet man den aktuellen Gesamtbetrag sämtlicher aktiver ausgestellter Bürgschaften.

P

Pauschalbürgschaft
Siehe hierzu Globalbürgschaft.

Prozessbürgschaften
Sie dienen der Absicherung eines gerichtlichen zuerkannten Anspruchs einschließlich der Prozesskosten, solange das Urteil vorläufig vollstreckbar, aber noch nicht rechtskräftig ist.

R

Rekultivierungsbürgschaften
Rekultivierungsbürgschaften dienen der Absicherung von Ansprüchen aus Rekultivierungsmaßnahmen. Diese Bürgschaften haben in der Regel lange Laufzeiten (mehr als 5 Jahre).

Regress
Rückgriff des Bürgen beim Hauptschuldner, nachdem er aus einer Bürgschaft geleistet hat.

Rückbürgschaft der Hausbank
Auch Bankgarantie, siehe oben

S

Selbstschuldnerische Bürgschaft
Der Bürge verzichtet auf die ihm gemäß § 771 BGB zustehende Einrede der Vorausklage, nach der er die Zahlung solange verweigern kann, bis der Gläubiger eine Zwangsvollstreckung gegen den Hauptschuldner versucht hat. Dieser Verzicht ist gemäß § 17 Nr.4 VOB/B Voraussetzung für eine Sicherheitsleistung durch Bürgschaft.

Schiffsbürgschaften
Bei Schiffsbürgschaften oder Schiffbaubürgschaften handelt es sich um Vorauszahlungs- oder Anzahlungsbürgschaften, die von wenigen Bürgschaftsversicherern gewährt werden. Handelt es sich doch häufig um außergewöhnlich hohe Risiken, bedingt durch ihre Produktionszeit von über einem Jahr (Regelfall) und ihre Höhe. Das Einzelrisiko ist bei Schiffsbürgschaften für den Bürgschaftsgeber am Höchsten.

Schlussrechnung
Endgültige Rechnungstellung des Entgeltes für die gesamte Werkleistung aus dem Werkvertrag.

Sicherheitseinbehalt
Der Sicherheitseinbehalt ist der prozentuale der Schlussrechnungssumme den der Auftraggeber zur Absicherung etwaiger nachvertraglicher Ansprüche einbehält.

Sondertexte
Diese werden vom Auftraggeber vorgegeben. Vor der Annahme durch den Bürgschaftsgeber sind diese Texte zu prüfen, bevor er in die Haftung geht.

Sonderaval
Als Sonderaval oder Sonderbürgschaft bezeichnet man eine befristete separat erteilte Bürgschaft, die für ein bestimmtes Projekt vorgesehen ist. Das Sonderaval wird losgelöst von dem bereits gestellt normalen Bürgschaftsrahmen gewährt, bedingt aber auch einer erneuten Bonitätseinschätzung.

Stückelung
Vertraglich vereinbarte, maximal mögliche Bürgschaftssumme pro Auftrag/Objekt.

U

Unbefristete Bürgschaft
Eine ausgestellte Bürgschaft ohne festes Ablaufdatum. Die Ausbuchung aus dem Obligo erfolgt erst nach Rückgabe der Bürgschaft.

V

Vertragserfüllungsbürgschaft (VE)
Die Vertragserfüllungsbürgschaft sichert sämtliche Verpflichtungen des Auftragnehmers gegenüber dem Auftraggeber aus dem geschlossenen Werkvertrag (Ausführung, Gewährleistung, Überzahlungen, Schadenersatz usw.) ab.

Verwendungsnachweis
Eine Liste zur Erfassung der ausgegebenen Normbürgschaften; gleichzeitig ein Bestellschein für neue Normbürgschaften.

VOB
Als VOB wird die Verdingungsordnung für Bauleistungen bezeichnet. Teil A regelt die Vergabe von Bauleistungen, Teil B enthält die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen.

W

Werkleistung
Die Werkleistung ist die im Werkvertrag vereinbarte Leistung des Auftragnehmers.

Werkvertrag
Der Werkvertrag ist ein gegenseitiger Vertrag, durch den der Unternehmer zur Herstellung eines Werks, der Besteller zur Bezahlung der vereinbarten Vergütung (Werklohn) verpflichtet wird (§§ 631 ff. BGB).

Z

Zahlung auf erstes Anfordern
Bezeichnet eine Klausel in der Bürgschaft. Nach der der Bürge bereits dann zahlen muss, wenn der Gläubiger behauptet, einen Anspruch aus der Bürgschaft zu haben, ohne dass er diesen nachweisen muss. Diese Bürgschaften sind für Bürgen und Auftraggeber gefährlich. Ihre Anwendbarkeit wird daher von gesetzlicher Seite zunehmend eingeschränkt.

Zollbürgschaften gegenüber Hauptzollämtern
Die Zollbürgschaften dienen als Sicherheit für die Zahlung von Zöllen, Einfuhrumsatz- und Verbrauchssteuern. Sie werden nicht von jedem Bürgschaftsversicherer ausgestellt.