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Bürgschaften

Bürgschaften

Bei einer Bürgschaftsversicherung bzw. Kautionsversicherung haftet eine Versicherungsgesellschaft (Bürge) gegenüber einem Gläubiger eines Dritten (Hauptschuldner) für die Erfüllung der Verbindlichkeit des Dritten (Hauptschuld). Man spricht hier von einer sogenannten Versicherung für fremde Rechnung, für die grundsätzlich das Versicherungsvertragsgesetz (§§ 43 ff. VVG) gilt, wenn auch nur in eingeschränkter Weise, weil bei einer Bürgschafts-Versicherung  oder auch Kautions-Versicherung eine eigenständige Rechtsbeziehung zwischen dem Bürgschaftsgläubiger und der Versicherung besteht. Weiterhin findet das bürgerliche Gesetz (§§ 765 ff. BGB) Anwendung. 

Mängelanspruchsbürgschaft

Bürgschaften für Mängelansprüche (früher Gewährleistungsbürgschaft) sichern Auftraggeber nach Abnahme einer Werkleistung für später auftretende Mängelansprüche gegen den Auftragnehmer ab. Gesetzliche Grundlage des Werkvertrages ergeben sich aus §§ 631ff. BGB. Eine Sicherheit kann jedoch nur verlangt werden, wenn dies im Vertrag ausdrücklich vereinbart ist. Dies kann zum Beispiel dadurch geschehen, dass dieVOB/B für den Vertrag vereinbart werde.  

Falls der Auftragnehmer die vereinbarte Leistung unsachgemäß ausführt und Mängel am Gewerk auftreten, kann der Auftraggeber bei dann einen Betrag von 3–5 % der Vertragssumme als Sicherheit einbehalten. Dieser Sicherheitseinbehalt kann durch Abgabe einer Bürgschaft abgelöst werden. Durch eine Bürgschaftsurkunde löst der Auftragnehmer den Sicherheitseinbehalt ab und erwirbt sich den Anspruch auf Auszahlung der vollen Rechnungssumme.  

Aktuell verlangen viele Auftraggeber Bauverträge auf der Basis der VOB, mit den Gewährleistungsregelungen des BGB. Damit erreicht der Auftraggeber die Verlängerung der Gewährleistungs von 4 auf 5 Jahre. 
Bei Auslandsgeschäften sind gesonderte Laufzeiten von bis zu 10 Jahren möglich.

Die Bürgschaft für Mängelansprüche ist eine der gebräuchlichsten Bürgschaftsformen für Bauunternehmen, Bauhandwerker, Bauträger und Generalunternehmer, Unternehmen des Maschinen- und Anlagenbaus sowie Unternehmen des Garten- und Landschaftsbaus. 

Vertragserfüllungsbürgschaft nach § 631 ff. BGB

Absicherung sämtlicher Verpflichtungen des Auftragnehmers gegenüber dem Auftraggeber aus dem geschlossenen Werkvertrag (Ausführung, Gewährleistung, Überzahlungen, Schadenersatz usw.). 

Die Vertragserfüllungsbürgschaft ist eine Kombination der Ausführungsbürgschaft und der Bürgschaft für Mängelansprüche. Sie sichert die Ansprüche vom Vertragsbeginn bis zur Verjährung der Mängelansprüche. 

Die Vertragserfüllungsbürgschaft setzt sich aus Ausführungsbürgschaft und Bürgschaft für Mängelansprüche zusammen und besichert Ansprüche vom Auftragsbeginn bis zur Verjährung der Mängelansprüche. 

So gilt die Bürgschaft- für-Vertragserfüllung für sämtliche Verpflichtungen des Auftragnehmers gegen den Auftraggeber aus dem geschlossenen Werkvertrag, wie z.B. Ausführung, Gewährleistung, Überzahlungen und Schadenersatz. 

Zielgruppe für eine Vertragserfüllungs-Bürgschaft sind Bauunternehmen, Bauträger und Generalunternehmer, Unternehmen des Maschinen- und Anlagenbaus als auch des Garten- und Landschaftsbaus.

Vertragserfüllungsbürgschaft nach § 632a BGB (Verbraucherbürgschaft, Forderungssicherungsgesetz)

Bürgschaft für Verbraucher als Sicherheit "für die rechtzeitige Herstellung des Werkes ohne wesentliche Mängel" nach § 632a Abs. 3 BGB. 

Die Bürgschaft muss gestellt werden, wenn der Bauunternehmer einen Ratenzahlungsplan vereinbart und der Bauherr Verbraucher ist. 

Bauträger, Bauunternehmer

Anzahlungsbürgschaft – Vorauszahlungsbürgschaft

Verbürgt werden Ansprüche des Auftraggebers auf Rückzahlung geleisteter Voraus- und Anzahlungen gegen seinen Auftragnehmer.

Bei der Bürgschaft-für-Anzahlung oder Vorauszahlung wird sich für Ansprüche auf Rückzahlung geleisteter Voraus- und Anzahlungen verbürgt. 

In einem typischen Fall leistet der Auftraggeber eine Anzahlung an seinen Auftragnehmer. Die Vorauszahlung ist zur Abdeckung der Kosten für die Materialbeschaffung gedacht. Um das Risiko des Verlustes dieser Vorleistung – z. B. wegen Insolvenz des Auftragnehmers – abzusichern, verlangt der Auftraggeber die Vorlage eine Anzahlungsbürgschaft. 

Üblich sind Anzahlungsbürgschaften in der Bauwirtschaft, dem Maschinen- und Anlagenbau und in der Industrie. 

Bürgschaft für Altersteilzeit / Bürgschaft zur Absicherung von Arbeitszeitkonten

Absicherung der Arbeitszeitguthaben (Wertguthaben) von Arbeitnehmern in Altersteilzeit. 

Gegen Ende seines Berufslebens entscheidet sich der Arbeitnehmer für das Angebot des Arbeitgebers in Altersteilzeit zu gehen. In der sogenannten aktiven Phase der Altersteilzeit arbeitet der Arbeitnehmer die volle, nach Arbeitsvertrag vereinbarte Arbeitszeit, verzichtet dafür aber auf einen Teil seines Bruttolohns. In der passiven Phase arbeitet der Arbeitnehmer nicht mehr und erhält den in der aktiven Phase angesparten Teil seines Bruttolohns. 

Für den Fall der Insolvenz sichert die Bürgschaft den angesparten Bruttolohn ab.

Alterszeit-Bürgschaft eignet sich für alle Unternehmen die ihren Mitarbeitern ein Altersteilzeitmodell anbieten. 

Absicherung-von- Arbeitszeitguthaben auf Ausgleichs- und Entgeltkonten. 

Die Mitarbeiter des Unternehmens haben die Möglichkeit auf einem Arbeitszeitkonto Stunden aus Mehrarbeit anzusammeln. Lässt es das Arbeitsaufkommen zu, werden diese wieder abgebaut. Für den Fall der Insolvenz des Unternehmens werden die abgelaufenen Zeitguthaben über eine Bürgschaft abgesichert. 

Unternehmen, deren Mitarbeiter flexible Arbeitszeitregelungen nutzen. 

Bietungsbürgschaft

Sicherheit für eine Behörde oder ein Unternehmen zur Einhaltung der Angebotskonditionen im Fall der Auftragserteilung.Die Bietungsbürgschaft garantiert die Einhaltung der angebotenen Konditionen späterer Auftragserteilung. 

Bei der Vergabe vieler öffentlicher Aufträge muss im Vorfeld Ausschreibungsverfahren durchgeführt werden. Für die Dauer der Ausschreibung lässt sich der Auftraggeber oft eine Bietungs-Bürgschaft ausstellen. 

Abgesichert werden durch die Bürgschaft Mehrkosten, die entstehen, wenn der Anbieter sein Angebot nicht aufrechterhält. 

Bürgschaft für nachwachsende Rohstoffe

Absicherung der Rückzahlung von Zuschüssen für stillgelegte landwirtschaftliche Flächen, falls die angebauten Erzeugnisse in die Nahrungsmittelkette fließen. 

Landwirte erhalten EU-Zuschüsse, falls sie nachwachsende Rohstoffe oder Energiepflanzen anbauen. Daneben erhalten sie Zuschüsse, wenn sie Flächen stilllegen. Subventionen für nachwachsende Rohstoffe und für Flächenstilllegungen können kombiniert werden. Auf den stillgelegten Flächen kann z.B. Raps, für Benzin angebaut werden. Energieplanzen werden nur allein subventioniert. Die Verarbeitung der nachwachsenden Rohstoffe und Energiepflanzen wird überwacht. Gleich ob Rohstoffe oder Energiepflanze: Aus der Ernte müssen bestimmte Erträge, z. B: Rapsdiesel hergestellt werden. Werden die Mengen nicht erreicht oder amtlich vorgegebene Meldefristen nicht eingehalten, haftet die Bürgschaft. Liegt ein Verstoß vor, muss der Landwirt die erhaltenen Subventionen zurückzahlen. Wenn er für die Fläche eine Stilllegungsprämie bekommen hat, muss er auch diese zurückzahlen. Auch dafür haftet die Bürgschaft. 

Eine Bürgschaft-für-nachwachsende-Rohstoffe ist für Unternehmen, denen Zuschüsse für die Stilllegung landwirtschaftlich genutzter Flächen gewährt werden. 

Bürgschaft für Tankkarten

Die Tank-Karten-Bürgschaft ist eine Absicherung der Zahlung von Forderungen ,die durch die Kartennutzung auf elektronischem Weg entstanden sind.

Die Kunden einer Tankstelle werden mit Karten zur bargeldlosen Zahlung durch Lastschrift ausgestattet.

Die Bürgschaft haftet, wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt.

Besonders geeignet für Mineralölgesellschaften und Verbände, die Tankkarten an ihre

Kunden geben.

Bürgschaft für Warenlieferungen

Sicherung der Zahlung von zukünftigen Forderungen aus der Lieferung von Waren.

Der Versicherungsnehmer erhält von einem Lieferanten Waren auf Rechnung mit einem Zahlungsziel.

Der Lieferant lässt sich das Insolvenzrisiko des Abnehmers durch eine Warenlieferungs-Bürgschaft absichern.

Unternehmen, deren Lieferanten eine Absicherung der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen verlangen.

Bürgschaft nach Bundesimmissionsschutzgesetz

Sicherstellung der ordnungsgemäßen Räumung eines Grundstückes nach Ablauf des Nutzungsvertrages. 

Aus dem Bundesemissionsschutzgesetz § 5 III ergeben sich für den Betreiber von Anlagen im Sinne § 3 Abs. 5 BlmSchG (z.B. Betriebe, von denen umweltschädliche Kontaminationen ausgehen können) Nachsorgeverpflichtungen. Hierzu gehört u.a. die Wiederherstellung des ordnungsgemäßen Zustandes eines Betriebsgeländes nach dessen Räumung. Die Bürgschaft-nach-Bundesimmissionsschutzgesetz sichert die Verpflichtungen des Betreibers gegenüber der Behörde für den Fall seiner Insolvenz. 

Unternehmen, die ihr Gewerbe auf Basis der Genehmigung nach Bundesemissionsschutzgesetz betreiben. 

Hinweis:

Bürgschaftsgläubiger sind das Regierungspräsidium, die Stadt oder die Landkreise.

Bürgschaft nach § 648a BGB

Absicherung der Vorausleistungsverpflichtung und des Werklohnanspruchs aus einem Werkvertrag.

Der Werkvertrag bezieht sich dabei ausschließlich auf die Erstellung eines Bauwerks (Bauhandwerker), einer Außenanlage oder eines Teils davon.

Nach der gesetzlichen Regelung wird eine Werklohnforderung erst mit Abnahme des erstellten Werkes fällig. Der Auftragnehmer trägt das Vorleistungsrisiko sowie das volle Insolvenzrisiko

für den Fall, dass der Auftraggeber nach Abschluss der Leistungen zahlungsunfähig/-unwillig ist.

Mit einer Bürgschaft nach § 648a BGB, die der Auftragnehmer vom Auftraggeber jederzeit verlangen kann, sichert der Auftragnehmer dieses Risiko ab.

Unternehmen, die andere Unternehmen mit der Erstellung von Bauwerken und Außenanlagen beauftragen (Auftraggeber

Bürgschaft nach § 1a Arbeitnehmerentsendegesetz, § 28e Sozialgesetzbuch IV

Absicherung des Regresses, wenn der Unternehmer Sozialversicherungsbeiträge und Arbeitnehmerentgelte zahlt, die der von ihm beauftragte Subunternehmer oder Arbeitnehmerverleiher nicht erbracht hat.

Ein Unternehmer (A) beauftragt einen anderen Unternehmer (B) mit der Erbringung von Bauleistungen. A haftet für die Verpflichtung von B zur Zahlung des Mindestentgelts

und zur Abführung der Sozialversicherungsbeiträge der Mitarbeiter des B. Den Erstattungsanspruch

gegen B lässt A sich durch eine Bürgschaft absichern.

Bürgschaften-nach-§1a-Arbeitnehmer-Entsende-Gesetz sind für

Unternehmen, die als Nachunternehmer mit der Erbringung von Bauleistungen beauftragt werden oder Arbeitskräfte leihen.

Bürgschaft zur Absicherung von Mitarbeiterbeteiligungen

Verbürgt werden Rückzahlungsverpflichtungen aus Darlehen des Mitarbeiters an den Arbeitgeber für den Fall der Insolvenz des Arbeitgebers.

Der Arbeitnehmer hat die Möglichkeit, z. B. durch teilweisen Lohnverzicht, Unternehmensbeteiligungen zu erwerben. Der Arbeitgeber ist verpflichtet den Rückzahlungsanspruch gegen Insolvenz abzusichern, z. B. durch eine Bürgschaft-für-die-Absicherung-von-Mitarbeiterbeteiligungen.

Unternehmen, die ihren Mitarbeitern Beteiligungen anbieten. Nur für Beteiligungen, die als

Fremdkapital in das Unternehmen eingehen. Mitarbeiterbeteiligungen, die in das Eigenkapital des Arbeitgebers einfließen, können nicht abgesichert werden. Beteiligungen Dritter am Unternehmen aus Gründen der Gewinnmaximierung können ebenfalls nicht abgesichert werden.

Bürgschaft zur Absicherung von Dienstleistungsverträgen

Absicherung-von-Dienstleistungs-Bürgschaften, z. B. für die Erfüllung von Verträgen mit Kommunen zur Müllentsorgung, zum Winterdienst oder für die Erfüllung von Verträgen zur Betreuung von Gebäuden (Facilitymanagement).

Bei Vertragsvergabe an ein Dienstleistungsunternehmen will die Kommune die Erfüllung der Verpflichtungen aus dem Vertrag auch für den Fall der Insolvenz abgesichert wissen.

Sie verlangt vom Dienstleistungsunternehmen eine Bürgschaft. Diese Form der Bürgschaft ist besonders geeignet für Dienstleistungsunternehmen.

Bürgschaft zur Absicherung von Erschließungsmaßnahmen

Vertragserfüllungsbürgschaft, die ein Bauunternehmer für die ordnungsgemäße Ausführung der Erschließung eines Bau-, Gewerbe- oder Industriegebiets gegenüber Stadt oder Gemeinde zu stellen hat.

Für den Fall, dass der Bauunternehmer der Erschließung nicht vertragsgemäß nachkommt, lässt sich die Stadt oder Gemeinde eine Bürgschaft zur Sicherung dieser Verpflichtungen geben.

Bauunternehmen/Erschließungsgesellschaften benötigen eine Bürgschaft-zur-Absicherung-von-Erschließungsmaßnahmen.

IATA-Bürgschaft

Bürgschaft-zur-Absicherung-der-Bezahlung-online-ausgestellter-Flugtickets-gegenüber-der- International-Air-Transport-Association (IATA).

Ein Reisebüro möchte am Online-Buchungssystem der IATA teilnehmen. Zur Absicherung aller gegenwärtigen und künftigen Verbindlichkeiten des Reisebüros lässt sich die IATA eine Bürgschaft geben.

Für unsere Kunden wie: Reisebüros, die am IATA Billing & Settlement Plan (BSP) teilnehmen

und über das BSP-System abrechnen.

Mietbürgerschaft für Gewerbeobjekte

Als Kaution für Ansprüche des Vermieters gegen den Mieter aus dem Mietvertrag.

Bei Abschluss eines Mietvertrags muss der Mieter dem Vermieter in der Regel eine Sicherheit stellen, z. B. durch eine Abtretung oder eine Bankbürgschaft.

Diese Sicherheit kann durch eine Bürgschaft ersetzt werden.

Eine Bürgschaft-für- Miete von Gewerbeobjeten ist möglich für alle Unternehmen mit angemieteten Räumen.

Mineralölbürgschaft

Kaution für die Bezahlung von geliefertem Mineralöl. Die Mineralölgesellschaften liefern Mineralöl an gewerbliche Kunden, z. B. Tankstellen. Der Tankstellenbetreiber hat eine

Kaution-für-die-Bezahlung-des-gelieferten-Mineralöls zu stellen.

Die Bürgschaft haftet, wenn der Tankstellenpächter die Forderungen

der Mineralölgesellschaft nicht mehr bezahlen kann. 

Tankstellen, Frachtführer und Speditionen mit eigenem Tanklager benötigen eine Bürgschaft-für-Mineralöl

Prozessbürgschaft

Sicherheit zur Durchführung oder Verhinderung der vorläufigen Vollstreckung aus einem noch nicht

rechtskräftigen Urteil.

Ein Zivilprozess hat stattgefunden. Durch das Urteil wurde der Beklagte zur Zahlung eines Betrags verurteilt. Da noch eine weitere Instanz, z. B. Berufung möglich ist, ist das Urteil nur vorläufig vollstreckbar. Normalerweise muss der Kläger eine Sicherheit stellen, um vorläufig vollstrecken

zu können. Der Beklagte muss dann Zug um Zug nach Stellung der Sicherheit durch den Kläger den ausgeurteilten Betrag zahlen. Gewinnt er die nächste Instanz, kann er das Geld zurückverlangen.

Er ginge leer aus, wenn der Kläger zwischenzeitlich insolvent geworden ist.

Die Sicherheit haftet für den Rückzahlungsanspruch des Beklagten. Die Sicherheit kann auch zur

Abwehr einer vorläufigen Vollstreckung dienen. Sind nur kleine Beträge zu vollstrecken oder ist ein Versäumnisurteil ergangen, muss die unterlegene Partei die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung abwenden. Unternehmen auf Kläger- und Beklagtenseite.

Nach dem Gesetz sind in § 108 Zivilprozessordung nur Bürgschaften eines Kreditinstituts vorgesehen.

Wichtig bei der Bürgschaft-für-Prozesse:

Kreditversicherer müssen im Urteil ausdrücklich genannt und zugelassen sein.

Rekultivierungsbürgschaft

Absicherung der Befüllung und Bepflanzung (Rekultivierung) von Flächen, z. B. nach Ausbeutung

einer Kiesgrube gegenüber der Behörde, die die Schürferlaubnis erteilt hat.

Werden Genehmigungen, z. B. im bergbaulichen Bereich zum Abbau von Rohstoffen erteilt, ist der Unternehmer nach Beendigung der Abbaumaßnahmen zur Wiederherstellung der genutzte Flächen

verpflichtet.

Die Zielgruppe für eine Rekultivierungs-Bürgschaft sind Unternehmen, die zur Rekultivierung der genutzten Flächen verpflichtet sind, z. B. Bergbau.

Zollbürgschaft

Für das Importieren von Waren werden Zölle und Einfuhrabgaben fällig. Für deren Stundung verlangt die Zollverwaltung eine Bürgschaft. Insbesondere bei Importeuren, Spirituosenherstellern und der Industrie besteht hier besonderer Bedarf. Zoll- und Frachtbürgschaften bieten Importeuren, Spediteuren, Groß-, Außenhandel und Ernährungsgewerbe Sicherheiten gegenüber Hauptzollämtern für die Zahlung von Zöllen, Einfuhrumsatz- und Verbrauchssteuern bei der Beantragung 

• eines laufenden Zahlungsaufschubs von Einfuhrabgaben

• der Verlegung der Fälligkeit von Branntweinabgaben 

• eines Zolllagerverfahrens 

• des Bezugs/Versands/Inbesitzhaltens von verbrauchssteuerpflichtigen Waren

• eines aktiven Veredelungsverkehrs 

• einer vorübergehenden Verwendung 

• von gemeinsamen/gemeinschaftlichen Versandverfahren 

• von Vorauszahlungen auf Ausfuhrerstattungen 

• Lizenzkautionen bei der Beantragung von Einfuhr- und Ausfuhrlizenzen sowie  

   Vorausfestsetzungsbescheinigungen 

• Ausschreibungs-/Erfüllungskautionen beim Kauf von Agrarwaren 

• Bundesmonopolverwaltung für Branntwein (Branntweinkaufgeld) 

• Deutsche Verkehrsbank (Frachtstundung) 

Wichtiger Tipp:

Der Wortlaut ist in der Regel zwingend vorgeschrieben.

Auslandsbürgschaften

Nicht alle Versicherer haben die Möglichkeit Bürgschaften-für-Auslandsvorhaben anzubieten. Gerne sind wir Ihnen auf der Suche nach Anbietern für Auslandsbürgschaften, Bonds und Garantien behilflich. 

Wir haben sie und kümmern uns für Sie…

Bauhandwerkersicherung

Bauhandwerkersicherungsbürgschaften dienen der Absicherung einer Vorausleistungsverpflichtung und des Werklohnanspruchs aus Werkverträgen. 

  • Werkverträge beziehen sich auf die Erstellung Bauwerken (Bauhandwerker), Außenanlagen oder Teilen davon. Gesetzlich wird eine Werklohnforderung erst mit Abnahme des erstellten Werkes fällig. Der Auftragnehmer trägt das Vorleistungs- und das Insolvenzrisiko falls der Auftraggeber nach Abschluss der Leistungen zahlungsunfähig oder zahlungsunwillig ist. 
  • Mit einer Bauhandwerkersicherungsbürgschaft nach § 648a BGB sichert der Auftragnehmer dieses Risiko ab.

Bauträgerbürgschaft

Einige Versicherungsunternehmen bieten Bauträger-Bürgschaften nur für bauausführende Unternehmen an, die jedoch kein Bauträger, Generalüber- oder -unternehmer sind. Finden Sie mit unserer Hilfe den richtigen Anbieter. 

Bei der Vergabe vieler öffentlicher Aufträge muss im Vorfeld Ausschreibungsverfahren durchgeführt werden. Für die Dauer der Ausschreibung lässt sich der Auftraggeber oft eine Bietungsbürgschaft ausstellen. 

Abgesichert werden durch die Bürgschaft-für-Bauträger Mehrkosten, die entstehen, wenn der Anbieter sein Angebot nicht aufrechterhält. 

BLE Bürgschaft

Die Europäische Union vergibt finanzielle Zuschüsse für Landwirte, falls sie nachwachsende Rohstoffe oder Energiepflanzen anbauen. Daneben werden Subventionen gewährt, wenn eine Stillegung von Flächen erfolgt. 

Es besteht die Möglichkeit die Subventionen für nachwachsende Rohstoffe und für Flächenstilllegungen zu kombinieren. So kann zu Beispiel auf den stillgelegten Flächen Raps für Benzin angebaut werden. Energiepflanzen werden demgegenüber nur allein subventioniert. Neben dem Landwirt haften dann die Bürgschaften-zur-Rückzahlung-von-Zuschüssen für stillgelegte landwirtschaftliche Flächen und nachwachsende Rohstoffe, wenn landwirtschaftliche Förderungen zu unrecht geflossen sind, vorgegebene Erträge in den Förderrichtlinien nicht erreicht wurden oder Meldefristen nicht eingehalten werden.

Der Bürgschaftsgläubiger ist die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung. Als Grundlage gelten die Europäische Verordnungen: Nachwachsende Rohstoffe auf stillgelegten Flächen: VO (EG) Nr. 1973/04 und Energiepflanzen auf nicht stillgelegten Flächen: VO (EG) Nr. 1973/04. 

Außerdem kommen BLE-Bürgschaften bei Lizenzkautionen,

der Beantragung von Einfuhr- und Ausfuhrlizenzen sowie Vorausfestsetzungsbescheinigungen, Ausschreibungs-/Erfüllungskautionen, beim Kauf von Agrarwaren, Kautionen zwecks Einhaltung der vorgeschriebenen Verwendung oder Bestimmung von Agrarwaren in Frage. 

Bürgschaft ohne Sicherheiten

Einige Versicherungsgesellschaften / Banken verzichten bei Bürgschaftsversicherung auf die Stellung von Sicherheiten. Wenn Sie besonderen Wert auf unbesicherte Bürgschaftsrahmen legen sind Sie hier richtig!  

Als Nächstes wählen Sie aus der Liste die für Sie richtige Bürgschaftsversicherung aus. Wir begleiten Sie im weiteren Ablauf. 

Fragen können Sie gerne mit uns klären .

Delkrederestelle Stahl

Der Verkauf von Stahl ist ein Kreditgeschäft, das hohe Forderungen der Stahllieferanten mit sich bringt. Die Delkrederestelle-Stahl registriert die Außenstände, die ihre Mitgliedsunternehmen durch ihre Geschäftstätigkeit haben. Zur Gewährung von Zahlungszielen ist eine Bürgschaft zu stellen. 

Einmalbeitragsbürgschaft

Manche Angebote sind auf Basis eines Einmalbeitrages kalkuliert. Das hat den Vorteil, dass die Kosten dem jeweiligen Geschäftsjahr und Bauvorhaben zugeordnet werden können, jedoch den Nachteil, dass der Gesamtbeitrag sofort fällig wird.

Existenzgründerbürgschaft

Bei den Versicherern gelten unterschiedliche Annahmeregeln für neu gegründete Unternehmen. In den jeweiligen Produktbeschreibungen können Sie die Besonderheiten ersehen. 

Wir helfen Ihnen gern bei der Beantragung einer Bürgschaft-für-Existenzgründer.

Gewährleistungsbürgschaft

Bürgschaften für Mängelansprüche (früher Gewährleistungs-Bürgschaft) sichern Auftraggeber nach Abnahme einer Werkleistung für später auftretende Mängelansprüche gegen den Auftragnehmer ab. 

Gesetzliche Grundlage des Werkvertrages ergeben sich aus §§ 631ff. BGB. Eine Sicherheit kann jedoch nur verlangt werden, wenn dies im Vertrag ausdrücklich vereinbart ist. Dies kann zum Beispiel dadurch geschehen, dass dieVOB/B für den Vertrag vereinbart werde. Falls der Auftragnehmer die vereinbarte Leistung unsachgemäß ausführt und Mängel am Gewerk auftreten, kann der Auftraggeber bei dann einen Betrag von 3–5 % der Vertragssumme als Sicherheit einbehalten. Dieser Sicherheitseinbehalt kann durch Abgabe einer Bürgschaft abgelöst werden. Durch eine Bürgschaftsurkunde löst der Auftragnehmer den Sicherheitseinbehalt ab und erwirbt sich den Anspruch auf Auszahlung der vollen Rechnungssumme. 

Aktuell verlangen viele Auftraggeber Bauverträge auf der Basis der VOB, mit den Gewährleistungsregelungen des BGB. Damit erreicht der Auftraggeber die Verlängerung der Gewährleistung von 4 auf 5 Jahre. 

Die Bürgschaft-für-Mängelansprüche ist eine der gebräuchlichsten Bürgschaftsformen für Bauunternehmen, Bauhandwerker, Bauträger und Generalunternehmer, Unternehmen des Maschinen- und Anlagenbaus sowie Unternehmen des Garten- und Landschaftsbaus.